Startseite » AGB für Marketing Maker KG – Webdesign und Suchmaschinenoptimierung


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AGB für Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Erstellung von Webseiten, Hosting, Installation von Server und IT-Leistungen sowie Werbeagentur.



Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur – kurz (Auftragnehmer: Marketing Maker genannt) und dem Kunden kurz (Auftraggeber) genannt.

1.2. Alle Parteien vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge.

1.3. Alle Parteien erklären Verträge nur aufgrund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser AGB kollidieren.
Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
In Rahmenvereinbarungen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen werden die Rahmenvereinbarungen durch diese AGB ergänzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.4. Der Auftraggeber erklärt mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung oder eines Angebotes des Auftragnehmers, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist.

1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen per E-Mail.
Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
Es wird festgehalten, dass Nebenabreden zu diesen AGB nicht bestehen.


Vertragsabschluss der Marketing Maker

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung sowie erteilten Vollmacht durch den Auftraggeber oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung sowie Vollmacht durch den Auftragnehmer zu Stande.


Leistungsumfang

3.1. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber folgende Aufgaben:

  • Suchmaschinenoptimierung
  • Gestaltung einer Webseite
  • Hosting
  • Server Installationen
  • IT-Dienstleistungen
  • Werbeagentur
  • Marketing

  • Sollte es erforderlich sein, arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Experten / Innen zusammen, welche wir zu diversen Problemstellungen hinzuziehen um Sie als Kunden optimal unterstützen zu können.


Honorar der Marketing Maker

4.1. Die Höhe des jeweiligen Honorars, sollte nichts Abweichendes vereinbart sein wird eine angemessene Entlohnung vereinbart.

4.2. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.
Das Honorar ist bei Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto der Marketing Maker KG (kurz Auftragnehmer) zu überweisen.

4.3. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der darin verrechneten Stunden, Positionen, Pauschalen und der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.

4.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber – 12 % Zinsen p.a. zu bezahlen sowie für die Erstellung der Mahnung einen Unkostenbeitrag von 75 Euro.
Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer, die Marketing Maker KG sämtliche dadurch entstandenen, zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.


Vertragslaufzeit der Marketing Maker

5.1. Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung, in den Hosting Paketen bzw. Betretungspauschalen wird der Vertrag als befristeter Vertrag auf eine bestimmte Zeit von 12 Monaten abgeschlossen und Bedarf somit keiner weiteren Kündigung.
Eine Verlängerung des Vertrages muss zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wieder gesondert vereinbart werden.

5.2. Sollte in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart sein, dann geht diese Vereinbarung selbstverständlich vor unseren AGB!

5.3. Alle übrigen Leistungen wo wir nur eine Einmalzahlung vorgesehen haben wie bei der Erstellung von Webseiten, Videos, Logos wird der Vertrag abgeschlossen ohne Laufzeit.




Vorzeitige Beendigung des Vertrages

6.1. Die Marketing Maker KG (Auftragnehmer) ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Auftraggeber mit einer Zahlung, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen in Verzug ist; b) gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet; d.) die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e.) Der Auftraggeber kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, insbesondere Nachreichung von Unterlagen innerhalb von Fristen bzw. Terminen.

6.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist die Marketing Maker KG bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von jeder Leistungsverpflichtung befreit.


Gewährleistung

7.1. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust binnen drei Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.

7.2. Der Auftragnehmer, die Marketing Maker KG leistet nur für grob fahrlässiges Verschulden und Fahrlässigkeit gewähr.



Haftung

8.1. Die Marketing Maker (Auftragnehmer) haftet gegenüber dem Auftraggeber nur bei grobem Verschulden und Fahrlässigkeit.  Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen.

8.2 Den Beweis, dass der Auftragnehmer, die Marketing Maker KG einen Fehler in der Beratung oder Vertretung begangen hat trägt der Auftraggeber.

8.3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der § 1298 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen.

8.5. Eine Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben- oder ähnliche Schäden sind gänzlich ausgeschlossen.

8.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden bzw. 3 Jahre ab Kenntnis des Primärschadens.

8.7. Es wird ausgeschlossen, dass der Auftraggeber Dritten gegenüber haftet. (Erfüllung bzw. Besorgungsgehilfen oder sonstigen Dritten gegenüber).
Die Haftungshöchstsumme der Berufshaftpflichtversicherung gilt einmal für alle Geschädigten einschließlich des Auftraggebers selbst.


Allgemeines

9.1. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der Marketing Maker OG (Auftragnehmer) zuständig.

9.2. Erfüllungsort und Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz der Marketing Maker KG (Auftragnehmer).

9.3. Beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts, auch wenn der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

9.5. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen haben beide Parteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) umgehend schriftlich bekannt zu geben.

9.6. Als Gerichtsstand wird das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz vereinbart. Wir klagen oder können nur geklagt werden beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Sollten Sie dennoch ihre Klage an einem anderen Gerichtsstand einklagen dann werden wir sofort Klageabweisung beantragen wegen Verfahrensfehler.

9.7. Es wird die salvatorische Klausel vereinbart.
Sollte ein Punkt dieses Vertrages warum auch immer hinfällig bzw. ungültig werden bleibt der Rest aufrecht und gültig.



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